Wenn man einen Schlüsseldienst beauftragen muss, dann ist das eine enorm ärgerliche Situation. Denn in den allermeisten Fällen ist es ein Missgeschick oder ein kurzer unaufmerksamer Moment, in dem das Unglück passiert. Die Tür fällt ins Schloss oder der Schlüssel bricht ab. Dann gibt es meist keinen Weg mehr in die Wohnung. Das ist zwar vermeidbar. Wenn es aber erst einmal geschehen ist, bringt es nichts mehr sich darüber zu ärgern. Es gilt das Beste aus der Situation zu machen. Damit der Einsatz am Ende nicht ganz so teuer wird, fragen sich eine ganze Menge Kunden, ob sie die Kosten wenigstens als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen können.
Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Der Gesetzgeber möchte die Haushalte ein wenig entlasten und hat deshalb eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeführt. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die im Rahmen der Haushaltsführung anfallen. Das kann beispielsweise die Gartenpflege, die Kinderbetreuung oder die Reinigung der Wohnung oder des Hauses sein. Bei diesen Arbeiten kann der Auftraggeber 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerlast abziehen. Das geht bis zu einer Summe von 4.000 Euro. Es können also bis zu 800 Euro direkt von der Steuerlast abgezogen werden.
Das geht aber nur dann, wenn die Lohnkosten auf der Rechnung separat ausgewiesen sind. Zusätzlich möchte der Gesetzgeber im Rahmen dieses Steuervorteils die Schwarzarbeit bekämpfen. Deshalb kann der Steuervorteil nur dann genutzt werden, wenn die Rechnung unbar bezahlt wurde. Das kann beispielsweise eine Überweisung oder eine Zahlung mit einer EC- oder Kreditkarte sein.
Ist die Türöffnung eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Bei der Tätigkeit von Schlüsseldiensten stellt sich natürlich die Frage, ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Grundsätzlich ist dies der Fall. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich die Rechtslage in Einzelfällen anders darstellt. Das liegt vor allem daran, dass das Leistungsspektrum von Schlüsseldiensten sehr umfangreich ist. Neben Türöffnungen werden auch Sicherheitsberatungen angeboten. Bei diesen handelt es sich ebenfalls um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Was gilt es zu beachten?
Damit der Steuervorteil für die haushaltsnahe Dienstleistung tatsächlich genutzt werden kann, müssen die Arbeitskosten separat auf der Rechnung ausgewiesen sein. Die Kosten für ein neues Schloss können beispielsweise nicht steuerlich geltend gemacht werden. Auch Materialpauschalen und Fahrtkosten werden nicht als haushaltsnahe Dienstleistung akzeptiert. Bestehen Sie deshalb auf eine detaillierte Rechnung, auf der alle Punkte einzeln aufgeführt werden. Falls sich nur eine Gesamtsumme auf der Rechnung findet, kann nicht einmal ein Anteil davon steuerlich geltend gemacht werden.
Erfahrene Schlüsseldienste kennen dieses Problem natürlich und werden deshalb schon von alleine eine Rechnung anfertigen, die den Ansprüchen des Finanzamts genügt. Trotzdem sollten Sie auf Nummer sicher gehen und die Rechnung an Ort und Stelle überprüfen. Denn wenn es doch einmal etwas zu bemängeln gibt, ist das direkt vor Ort deutlich einfacher. Im Nachhinein kann der Schlüsseldienst eine konkrete Aufschlüsselung nicht mehr vornehmen.
Eine unplausible Rechnung kann beim Finanzamt für Probleme sorgen. Investieren Sie deshalb noch ein paar Minuten und gehen Sie sicher, dass Sie einen Teil der Rechnung vom Finanzamt zurückbekommen. Der Mitarbeiter vor Ort wird Ihnen die Rechnung im Zweifelsfall natürlich noch einmal erklären, wenn Sie einen Posten nicht auf Anhieb verstehen.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.