Den Schlüsseldienst rufen zu müssen, ist für die meisten Mieter eine unangenehme Sache. Denn Schlüsseldienste sind teuer und in der Regel bleibt man als Mieter ja auf den Kosten sitzen? Das stimmt so nicht. Es ist von Fall zu Fall verschieden. Das derjenige, der den Schlüsseldienst ruft, diesen auch bezahlen muss, wird oft angenommen, ist aber falsch. Wir erklären einmal, in welchem Fall Mieter zahlen müssen und wann Vermieter zuständig sind.
Wann Vermieter zahlen müssen
Mieter sind nur dann von den Kosten eines Schlüsseldiensteinsatzes befreit, wenn die Schuld eindeutig nicht bei ihnen lag. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Schlösser defekt sind oder Baufehler erkannt werden. Also wenn das Schloss selbst das Problem ist, unabhängig davon, wie der Mieter sich beim auf- oder zuschließen verhalten hat. Darüber hinaus sind natürliche Verschleißerscheinungen nicht die Schuld des Mieters.
Defekte, Verschleiße oder Baufehler müssen aber fachlich bestätigt werden, damit Mieter eine Grundlage haben, auf deren Basis sie die Kostenübernahme ablehnen. Es darf auch nicht die Mitteilungspflicht über Schäden vergessen werden. Mieter müssen Vermieter zunächst über Schäden und Mängel in Kenntnis setzen. Der Vermieter beauftragt womöglich einen selbst gewählten Schlüsseldienst. Das steht ihm zu. Von der Mitteilungspflicht ausgenommen sind Mieter nur, wenn sie sich in einer Notlage befinden und den Vermieter nicht erreichen können.
Wann Mieter zahlen müssen
Der obigen Regel entsprechend gilt umgekehrt, dass Mieter einen Schlüsseldiensteinsatz, den sie selbst verschuldet haben, auch bezahlen müssen. Wenn dem Mieter der Schlüssel im Schloss abbricht, zählt das zu eigenem Verschulden, solange kein Verschleiß festgestellt wird. Auch den Verlust eines Schlüssels hat der Mieter selbst zu verantworten. Sogar ein Diebstahl des Schlüssels wird dem Mieter angelastet.
Bei einer dadurch notwendigen Instandsetzung müssen Mieter dafür sorgen, dass Schlösser wieder reibungslos funktionieren. Es müssen also auch eventuell notwendige Schlosswechsel oder andere Reperaturen am Schloss bezahlt werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass Mieter bei einem Auszug dazu verpflichtet sind, alle Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für nötige Schlosswechsel in Rechnung stellen.
Mieter sollten nicht einfach zahlen
Wie bei allen Sachlagen in Mietangelegenheiten gilt: Mieter sollten Vermieter auf ungültige Klauseln in Mietverträgen hinweisen und bei Schäden und Mängeln vom jeweiligen Fachmann genau bestätigen lassen, was der Grund dafür ist. Eine im Mietvertrag festgehaltene, generelle Kostenübernahme durch den Mieter bei Schäden ist immer rechtswidrig. Für Reparaturen gibt es klare, gesetzliche Formulierungen. Viele Vermieter verweigern erst einmal grundsätzlich die Kostenübernahme. Es ist an den Mietern, auf ihr Recht zu bestehen.
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