Wenn die Tür zugefallen ist oder wenn Sie gar Ihren Schlüssel verloren haben, befinden Sie sich zweifellos in einer Notsituation: Sie sind auf den Schlüsseldienst angewiesen. Was darf dieser verlangen? Hierzu gibt es Empfehlungen, allerdings keinen festgelegten Einheitspreis.
Kosten des Schlüsseldienstes
Es gibt für die Kosten eines Schlüsseldienstes grundsätzlich zwei Szenarien:
- #1: Der Schlüsseldienst hat am Telefon einen genauen Preis genannt, weil Sie die Situation genau schildern konnten: a) Tür einfach zugefallen, b) Tür zugefallen mit von innen steckendem Schlüssel, c) Schlüssel zu einer verschlossenen Tür verloren. Der Schlüsseldienst weiß meistens schon aufgrund so einer Auskunft, was seine Leistung inklusive Anfahrt kosten wird. Wenn Sie die Situation nicht so genau schildern können, nennt der Schlüsseldienst eine Preisspanne. Er muss sich in jedem Fall an die genannte Preisobergrenze halten.
- #2: Der Schlüsseldienst hat am Telefon keinen Preis genannt. In diesem Fall schulden Sie die übliche Vergütung nach § 631 Absatz 2 BGB, die sich an ortsüblichen Vergleichswerten orientiert.
Die Arbeitszeit spielt auf jeden Fall eine Rolle. Am Wochenende und nach Feierabend wird es grundsätzlich teurer. Aufschläge von 100 % können akzeptabel sein. Das Amtsgericht Langen hielt 111,60 Euro inklusive Fahrtkosten für angemessen (Az.: 4 C 529/16, Urteil v. 04.10.2016), das AG Bergisch Gladbach urteilte am 16.12.2013, dass in der üblichen Geschäftszeit 60 bis 100 Euro angemessen seien (Az.: 68 C 404/13).
Preisempfehlung des Metallverbandes
Der Bundesverband Metall empfiehlt zur üblichen Geschäftszeit (wochentags in der Arbeitszeit) einen Preis unter 100 Euro, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hält er bis zu 250 Euro für angemessen. Wie teuer es genau wird, hängt wiederum vom speziellen Fall und von der genauen Arbeitszeit ab. Am Wochenende nachts darf es am teuersten sein. Diese Preise sind eine grobe Orientierung. Wenn Sie beispielsweise in der Nähe keinen Schlüsseldienst erreichen, müssen Sie die längere Anfahrt bezahlen.
Was können Sie gegen einen zu hohen Preis unternehmen?
Sollte der Preis sittenwidrig hoch sein, müssen Sie ihn nicht bezahlen – aber wahrscheinlich den ortsüblichen Preis, es sei denn, der Schlüsseldienst verursacht aus Ärger über Ihre Renitenz einen Schaden (verschließt die Tür wieder). Sittenwidrigkeit ist im § 138 BGB als erhebliches Missverhältnis zwischen einer Leistung und der Gegenleistung definiert. Bei Preisen, die den ortsüblichen Tarif um mehr als 100 Prozent übersteigen, geht praktisch jedes Gericht von Sittenwidrigkeit aus.
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