Schlüsseldienst und Haftplichtversicherung

Schlüsseldienst und Haftpflichtversicherung

Wer hat nicht schon einmal vor verschlossener Wohnungstür gestanden und hatte keinen Schlüssel. Dabei spielt es keine Rolle ob der Schlüssel in der Wohnung vergessen oder weitaus schlimmer verloren wurde. In dieser unangenehmen Situation ist guter Rat teuer. Wer dann einen Zweitschlüssel bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn hinterlegt hat, kann aufatmen. Wer nicht muss wohl oder übel einen professionellen Schlüsseldienst beauftragen, der die Wohnung öffnet. Schlüsseldienste sind teuer. Das Öffnen einer nur zugefallenen Tür mit normalem Schloss kostet zwischen 75 bis 100 Euro. Das Öffnen einer verschlossenen Tür kostet einiges mehr und das Öffnen einer Tür mit Sicherheitsschloss noch mehr. Am teuersten ist die Öffnung an Sonn- und Feiertagen oder nachts. In solchen Fällen können Schlüsseldienste bis zu 100 % mehr verlangen.

Werden die Kosten eines Schlüsseldienstes von einer Versicherung ersetzt.

Grundsätzlich lautet die Antwort Ja. Entscheidend ist aber zunächst, wem der Schlüssel, bzw. das Schloss gehört. Je nachdem ob der Schaden Privateigentum, Fremdeigentum oder Betriebseigentum betrifft, können verschiedene Versicherungen zuständig sein. Für die Regulierung kann eine Privathaftpflichtversicherung eine Hausratversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung in Frage kommen. Verliert man den Schlüssel zur Wohnung eines Freundes oder Nachbarn, handelt es sich um Fremdeigentum, das bedeutet in diesem Fall kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf.

In welchen Fällen ersetzt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für eine Türöffnung durch einen Schlüsseldienst?

Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden an Rechtsgütern Dritter. Darunter fallen auch Schäden durch in der Wohnung des Nachbarn, Freundes oder der Mietwohnung vergessene Schlüssel oder außerhalb der Wohnung verlorene Schlüssel. Doch nicht jede Haftpflichtversicherung deckt utomatisch auch Schäden durch vergessene oder verlorene Schlüssel ab. Eine Schlüsselversicherung im Rahmen der Privathaftpflicht macht auf jeden Fall dann Sinn, wenn fremde Schlüssel öfters oder regelmäßig, entweder im privaten Umfeld oder im Beruf benutzt werden müssen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen klärt die Frage, ob man im Falle eines Schlüsselverlustes für einen daraus entstandenen Schaden ausreichend versichert ist.

Leistungsumfang von Privathaftpflichtversicherungen für Schäden im Zusammenhang mit einem Schlüsselverlust

Zunächst einmal ist von entscheidender Bedeutung, ob ein Vorsatz des Schlüsselträgers vorliegt. In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz bei Vorsatz ausgeschlossen, während jede Art von Fahrlässigkeit, also auch grobe Fahrlässigkeit, mitversichert ist. Folgende Punkte spielen ebenfalls eine wichtige Rolle:

  • Höchstdeckungssumme: Das ist die maximale Summe, die im Schadensfall von der Versicherung bezahlt wird. Alle Kosten die darüber hinausgehen muss der Versicherte selber bezahlen.
  • Selbstbeteiligung: Der Versicherer übernimmt nur die Kosten die über die Selbstbeteiligung hinausgehen.
  • Anzahl der versicherten Schlüssel: Die Klärung, welche Schlüssel im Schadensfall mitversichert sind, kann von wesentlicher Bedeutung für die Kosten sein. Je mehr Schlösser vom Versicherungfall betroffen sind, umso teurer kann es werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schlüssel für das Schließsystem (-anlage) eines Mehrfamilienhauses verloren geht. Dann müssen oft alle Schlösser der Anlage ausgewechselt werden.

Doch Vorsicht: Folgeschäden sind nicht versichert. Wird in die Wohnung mit dem verlorenen Schlüssel eingebrochen, ist der Schaden von der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt und wird nicht ersetzt.

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